AGB

Stand: Rheinberg, 08.01.2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Alle Geschäftsbeziehungen mit uns regeln sich nach den folgenden Geschäftsbedingungen:

1. Abnahme und Ausführung von Aufträgen
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung oder Rechnung erteilt, bzw. die Lieferung oder Leistung innerhalb einer angemessenen und üblichen Frist ausgeführt ist. Berechnungsgrundlage sind die Preise der jeweils gültigen Preislisten bei Zustellung der Ware frei Lager, bzw. Betriebsstätte des annehmenden Geschäftspartners

2. Zahlungen
Die Zahlung sämtlicher Rechnungen hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen berechnet. Der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR ist im Falle des Zahlungsverzuges darüber hinaus berechtigt, den tatsächlich eingetretenen Zinsschaden (z.B. Kontokorrentzinsen) geltend zu machen und jede weitere Lieferung oder Leistung
von Bar-/Zahlung des Geschäftspartners abhängig zu machen. Zahlungen gelten nur dann als erfolgt, wenn sie unmittelbar an die Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR oder auf deren Bankkonten oder an einen schriftlich Bevollmächtigten erbracht werden. Das Risiko bei Zahlung an nichtempfangsberechtigte Personen trägt der Geschäftspartner. Eine Aufrechnung ist nur mit von Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Geschäftspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf dem jeweiligen Vertrags- und Lieferverhältnis beruht. Vereinbarte Rabatte, Skonti und Rückvergütungen werden nur aufgrund schriftlicher Bestätigung durch die Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR gewährt. Sie werden nur nachträglich auf bezahlte Rechnungen oder Erbringung sonstiger Leistungen gewährt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, soweit andere fällige Rechnungen offenstehen oder sonstige Leistungen des Geschäftspartners zu erbringen sind. Das gleiche gilt, wenn fällige Rechnungen angemahnt oder entsprechende Zahlungsverpflichtungen gerichtlich bestätigt werden mussten. Alle Zahlungen der Kaiser, Springer& Bartnitzky GbR erfolgen unter Vorbehalt eines möglichen Irrtums und bedeuten kein Anerkenntnis einer Forderung, weder der Höhe noch dem Grunde nach. Sollten vor Zahlung Gegenforderungen von Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR an den Geschäftspartner entstehen, ist Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Verbindlichkeit bis zur Höhe dieser Gegenforderung aufzurechnen. Dieses Recht steht Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR auch gegenüber jedem Zessionar bzw. sonstigem Berechtigten an der Forderung gegen Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR – auch wenn er der Übertragung zugestimmt hat – zu.

3. Lieferungsverpflichtung
Alle Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und zu den üblichen Geschäftszeiten der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR ausgeliefert. Wird der Geschäftspartner auf seinen Wunsch hin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten beliefert, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Falls der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Geschäftspartner eine angemessene Nachlieferfrist –beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Geschäftspartner- zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Geschäftspartner kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR geltend machen. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel, behördlichen Maßnahmen sowie unverschuldeten Betriebsstörungen wird die Lieferfrist bzw. Annahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert. Der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR ist nach ihrer Wahl auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nach Wegfall der Behinderung gelten im Hinblick auf die Fristen und Nachfristen die allgemeinen Bestimmungen des BGB.

4. Beanstandungen
Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR garantiert, dass ihre Leistungen und erbrachte Dienstleistungen branchenüblichen Standards entsprechen. Alle Getränke und Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen jedweder Art auch bezüglich der Beschaffenheit von Emballagen(Kästen, Flaschen, Paletten etc.) sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Reklamationen wegen Trübbiers in Fässern können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen geltend gemacht werden.

5. Leergut
Die auf den Rechnungen ersichtlichen Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer und Kohlensäureflaschen bleiben Eigentum des Hersteller-Lieferanten (ausgenommen Einwegflaschen und Einwegverpackungen) und werden dem Geschäftspartner nach den Bestimmungen der §§ 598 ff und 607 ff BGB überlassen. Für Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils vom Hersteller-Lieferanten festgesetzten Sätzen erhoben. Die Pfandzahlung hat mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Der Geschäftspartner ist zur Rückgabe des Leerguts in einem ordnungsgemäßen Zustand und nach Produktsorten sortiert verpflichtet. Der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR ist nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen, als der jeweilige Leergutsaldo ausweist. Bei Beendigung der Geschäftsverbindung erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung, wobei der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR dem Geschäftspartner das fehlende Leergut (Paletten, Fässer, Kohlensäureflaschen, Kisten und Mehrwegflaschen) zum jeweiligen Wiederbeschaffungspreis zzgl. Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung bezahlter Pfandbeträge in Rechnung stellt.

6. Eigentumsvorbehalt
Der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Geschäftspartner zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der Nebenforderungen der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR, bei Scheck und Wechsel sowie Banklastschriften, bis zu deren Einlösung Eigentum der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche, von Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR gelieferten und noch zu liefernden Waren, bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwaigen, sich zu Lasten des Geschäftspartners ergebenden Kontokorrentsaldos. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Geschäftspartner bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Geschäftspartner darf über bezogene Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Die aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren entstehenden Forderungen tritt der Geschäftspartner sicherungshalber bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwa zu Lasten des Geschäftspartners bestehenden Kontokorrentsaldos an die Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Geschäftspartner zusammen mit anderen, nicht dem Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Auf Verlangen der HSE hat der Geschäftspartner die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auf Verlangen der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR ist der Geschäftspartner verpflichtet auf die Einziehung der offenen Schuldbeträge zu verzichten. Der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR ist dann seinerseits berechtigt, diese Beträge einzuziehen. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherheit die zu sichernde Forderung um 25 % übersteigt, wird der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR bezahlte Warenlieferungen von dem Eigentumsvorbehalt nach seiner Wahl freigeben. Der Geschäftspartner darf über das Vorbehaltsgut ansonsten nicht verfügen, es insbesondere nicht zur Sicherung übereignen. Pfändungen seitens Dritter, die Waren im Eigentumsvorbehalt der Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR stehen, sind rechtsunwirksam. Sie sind dem Kaiser, Springer & Bartnitzky GbR unverzüglich mitzuteilen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

8. Mit diesen Geschäftsbedingungen treten alle früheren außer Kraft.

Rheinberg, 01.03.2017